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Eintrag im Fzg-Schein - gibts was zu beachten?

Verfasst: 05.08.2023, 11:37
von Manfred220
Ich habe meine A vorgestern zugelassen, bin gerade wieder am Zusammenbauen. Grundsätzlich erneuere ich ja noch alle Flüssigkeiten u. Verschleissteile. Bei der Zündkerze wollte ich eine Iridium nehmen - die habe ich bei der anderen A auch und bin zufrieden.

Jetzt steht unter Ziff. 22 in meinem Fhzg-Schein jedoch: Entstörstecker: Nichiwa XD05F, Widerstandszündkerzen NKG DPR8EA-9 oder NDX24 EPR-U9 * gilt bezüglich Par. 47 STVZO ABs. 7 Bzw. Abs. 8 als V.D.1.1.1989 erstmals in den Verkehr gekommen.

:nixweiss: :nixweiss:

Muss ich hier etwas beachten, bzw hat irgendjemand eine Ahnung was das letztlich heissen soll? Die DPR8EA-9 ist ja Standard - aber dieser Entstörstecker - wozu und kann ich die DPR8EIX-9, sprich die Iridium Kerze - nach wie vor verwenden?

Wenn ich google steht unter der Bezeichnung halt ein Zündkerzenstecker - aber wenn das Teil nichts besonderes ist - warum steht es dann explizit im Schein?

Danke Euch für die Hilfe und ein schönes, (abgesehen vom Wetter) Wochenende. :hallo:

Re: Eintrag im Fzg-Schein - gibts was zu beachten?

Verfasst: 05.08.2023, 12:27
von Nordlicht
Ja....

Re: Eintrag im Fzg-Schein - gibts was zu beachten?

Verfasst: 05.08.2023, 12:30
von Manfred220
Cool - dann kann ich das Teil ja fertig machen..
Danke Dir für die fixe Antwort. :gut: :flehan:

Re: Eintrag im Fzg-Schein - gibts was zu beachten?

Verfasst: 05.08.2023, 14:14
von Mud Flap
Lustig.
Tragen sie immer noch den Par. 47-Senf mit ein?
Ist doch mittlerweile vollkommen sinnlos, weil um die AU kommt man doch eh nicht drumherum.
Hatte man den nicht bei einigen sogar im Zuge von Eintragungen weggelassen?

Re: Eintrag im Fzg-Schein - gibts was zu beachten?

Verfasst: 05.08.2023, 15:46
von wernerz
Mud Flap hat geschrieben: 05.08.2023, 14:14 Ist doch mittlerweile vollkommen sinnlos, weil um die AU kommt man doch eh nicht drumherum.
Doch, einfach einen 88er Rahmen nehmen. :mrgreen:

Re: Eintrag im Fzg-Schein - gibts was zu beachten?

Verfasst: 08.08.2023, 12:59
von jo-sommer
Bedeutet "als v.d. 1.1.1989 in den Verkehr gekommen" nicht: sch... auf AU?

Meine hat EZ 23.01.89 ohne diesen Eintrag und "darf" wegen dieser 23 Tage zur AU... glücklicherweise besteht sie die immer ohne dass der Motor laufen muss.

Re: Eintrag im Fzg-Schein - gibts was zu beachten?

Verfasst: 08.08.2023, 20:43
von Bäm
jo-sommer hat geschrieben: 08.08.2023, 12:59 Bedeutet "als v.d. 1.1.1989 in den Verkehr gekommen" nicht: sch... auf AU?

Meine hat EZ 23.01.89 ohne diesen Eintrag und "darf" wegen dieser 23 Tage zur AU... glücklicherweise besteht sie die immer ohne dass der Motor laufen muss.
Bei "Abgasnorm unbekannt" ist es fast nicht möglich, nicht zu bestehen - da liegt der Grenzwert bei 4% CO.
Achtung, stilistische Übertreibung: Das überschreitet man höchstens mit VIEL zu fetter Bedüsung, nur noch 40% durchlässigem Luftfilter und sehr kaltem Motor...
Ernst: wenn der Motor gut läuft, besteht man in der Regel immer. Die 30€ extra für die AUK sind das Hauptargument für Rahmen mit EZ vor/bis '88

Re: Eintrag im Fzg-Schein - gibts was zu beachten?

Verfasst: 08.08.2023, 21:10
von wernerz
Ohne AU hat auch den Vorteil, dass du Einzelluftfilter eingetragen bekommst und bei dem Auspuff eigentlich auch fahren darfst was du willst, da du nur die Geräuschgrenzwerte einhalten musst.
AU bedeutet halt auch, dass du bei Änderungen nachweisen müsstest, dass die Abgasgrenzwerte in jedem Fahrzustand nicht verändert werden.

Re: Eintrag im Fzg-Schein - gibts was zu beachten?

Verfasst: 09.08.2023, 17:16
von Mud Flap
Leider wohl nein Jo.
Hab da einige Diskussionen beim TüV hinter mir.
(Mal mit AU, mal ohne über die Jahre)
Der hat mir letztens klip und klar geantwortet:
Die haben die Anweisung: AU ist fällig für ALLES was eine EZ ab dem 1.1.89 im Schein hat.*
Kawa hat wohl wie alle allgemeine Grenzwerte für Maschinen angegeben.
Vielleicht ziehen sie für die A Werte der A2/Tengai heran. (Oder Kawa hat mal nachgelegt) :nixweiss:
Zum Glück hat Kawa diese Grenzwerte so hoch angegeben, das man schon Schweröl, oder Putzlappen fahren müste.
Andere Hersteller waren das schon wesentlich enger und dessen Freunde haben dann eher mal Stress.

Aber rechtlich wäre es einmal zu klären, wie weitreichend die "gilt ab..." Abverkaufsklausel ist.
Auf die Dollars ewig habe ich auch keine Lust.