Seite 3 von 4

Verfasst: 11.06.2016, 00:03
von Chef
Meistens trifft es genau die, die sich redlich bemühen, alles ordnungsgemäß eingetragen zu bekommen, denen ein findiger Gutachter im Rahmen der Unfallermittlungen den Versicherungsschutz versagt, weil durch die Verwendung eines nicht korrekten Gasschiebers die Betriebserlaubnis erloschen ist. :?

@wernerz
Ich wünsch dir allzeit gute und unfallfreie Fahrt!

Eigentlich sollte man die Geschichte dem KBA mitteilen, oder der TÜV-Zentrale.... unfassbar... :roll:

Solltest Du zu den Öffnungszeiten zufällig mal in Heilbronn bei der zentralen TÜV-Stelle in der Salzstraße sein, versuch dein Glück dort.
Da hab' ich die 48PS mindestens zweimal problemlos eingetragen bekommen.
Bei deinem Glück arbeitet da aber wahrscheinlich mittlerweile auch so'n Vollhonk, der dir dann die 48PS wegen seiner vollgeschissenen Hose auch nicht einträgt. :lol:


Gruß Chef

Verfasst: 11.06.2016, 00:40
von Mud Flap
Mir kommt das so ne Idee:
Im schlimmsten Fall muss der TÜV in der Soltauumgebung das Opfer werden.
So genügend A's da sind...
Bei der Menge an vorlegbaren Scheinen würde mich die fachliche Begründung schon interessieren...
:D


Edit: Ich kenne auch Fälle wo der TÜVer:
Bei Ausbau des Schiebers auf dessen Hof(!) maulte, da würde nix drauf stehen, so von Artikel-Nummer.
- und etwas von schriftlicher Bestätigung vom Freundlichen faselte, das genau der Schieber verbaut wurde. (Nein ein Originalkarton + Kaufrechnung mit Nummer zählt nicht. Ist ja keine Originallagerrechnung von Kawa, wo auch immer die zu bekommen sein mag.)
Na... Platzt gerade der Schädel???

Verfasst: 11.06.2016, 04:52
von Chef
Stimmt. Ich kann mich erinnern, dass eine 48PS-Eintragung bei mir auch in die Richtung laufen sollte, aber es wäre wohl unwahrscheinlich, dass jemand freiwillig einen höheren Versicherungsbeitrag bezahlt und dann mit 27PS rumfährt, da hat man mir das dann auch so geglaubt... andersrum wäre das wohl eher ein Problem.
Da müsste man dann schon nachweisen, das der 27PS-Gaschieber auch verbaut wäre.
Am einfachsten mit einer Rechnung von einer Kawa-Werkstatt...

Erinnert mich wiederum an die Eintragung meiner ersten Stahlflexleitung (damals noch mit TÜV-Gutachten also nix ABE):
Hallo, möchte die Stahlflexleitung eintragen lassen. Hier ist das TÜV-Gutachten...
- Hm, haben Sie die Rechnung dabei?
Welche Rechnung? Die von der Stahlflexleitung? Nö, die ist zu Hause.
- Nee, die Rechnung von der Kawa-Werkstatt oder sonstigen Werkstatt, wo Sie die Bremsleitung haben einbauen lassen.
(Ein älterer TÜV-Kollege kommt hinzu und hört kritisch dreinblickend mit)
Äh, die Bremsleitung hab' ich selber drangeschraubt.???
- Ja äh - nee, das geht dann so nicht. Ich brauche ja eine Bescheinigung, wonach die Bremsleitung sach- und fachgerecht in das Fahrzeug eingebaut wurde.
'N Kugelschreiber hab' ich dabei, hätten Sie mal ein Stück Papier - dann bestätige ich Ihnen das kurz.
- Nnnneee, äh, stammel, das geht ja nicht, dass Sie mir das bestätigen.
Ja haben Sie den Eindruck, dass die Bremsleitung nicht sach- und fachgerecht angebaut wurde? Tropf die Leitung irgendwo, bremst die Bremse nicht, ist die Leitung falsch verlegt?
An dem Punkt hat sich dann der ältere Kollege eingeschaltet, dass das alles ordentlich aussieht und dann schon in Ordnung wäre und schwupps war das Ding eingetragen.

Aber schon irgendwie strange, das gerade ein technisher Überwachungsverein, der Ingenieure beschäftigt, eine Bestätigung über den sach- und fachgerechten Einbau von Fahrzeugkomponenten braucht.
Denn um genau das zu beurteilen, sind die doch da - oder hab' ich da was falsch verstanden?
Na ja, war mir damals egal. Ich hatte meine Eintragung und alles war gut :D


Gruß Chef

Verfasst: 11.06.2016, 07:45
von jo-sommer
Ohne Worte...

Werner, wart mal noch ein bissel, ich schau mal wie das hier bei mir funktioniert. Wenn das problemlos klappt kommste mal die 40 km zu mir rüber und holstdir das Papierchen hier.

Gruß Jo

Verfasst: 11.06.2016, 17:58
von Prototyp
Knalltuete08 hat geschrieben://Tante Edith sagt: Ich hatte das Ding zeitweise schonmal hochgeladen. http://klr650.de/viewtopic.php?t=5503
Das war vor 3,5 Jahren. Seitdem hat sich aber nie wieder jemand gemeldet, weil die Datei nach einer gewissen Zeit ohne Download gelöscht wird...

Datei ist jetzt zumindest für eine gewisse Zeit wieder dort zu finden.
Hi, schonmal super dass du das Gutachten hochgeladen hast.
Problem bei mir wäre aber die Reifenbindung auf Dunlop Reifen. Steht explizit drinne dass die Entdrosselung auf 48PS nur mit den Dunlop K-irgendwas Reifen erlaubt sei.
Ich hab aber Metzeler Tourance drauf :?

Verfasst: 11.06.2016, 18:48
von Nordlicht
Das ist Latte. Den ollen Dunlop gibt es doch schon gar nicht mehr.

Verfasst: 11.06.2016, 22:59
von Knalltuete08
... hat bei mir damals auch keinen interessiert ;-)

Verfasst: 12.06.2016, 01:45
von Mud Flap
Nu, ja Chef. Die können halt auch nicht die genauen Verlegewege aller Möps kennen. Und genau das steht oft in den Prüfpapieren. Ist aber Latte, auf funktionelle Mängel müssen die eh schauen. Haben aber keinen Bock auf wilde Schrauber, dass sie oft gewissenhafte nicht erkennen wollen(?). Deswegen: Alter is king...

Mache meinem Prüfer stehts klar, dass mittlerweile wohlwissend nur ich an ihr schraube und ob er den (imaginären) Ordner über die fachlichen Baumängel echt lesen wolle. Nen gefasel über ausgerissene Ventildeckelgewinde oder Motordeckel, fehlende Schmierungen, etc. durch Freundliche hilft.


@Knalltüte: Lass den Rotz doch endlich austragen... Hatten die bei mir beim wechsel auf den neuen Schein im Amt übrigends sofort ohne TÜV ungefragt gemacht gemacht. (Warum wechsel? andere Kennzeichen Groteske...)

Verfasst: 12.06.2016, 10:52
von Knalltuete08
@Mudflap: Ne, so war das ja gar nicht gemeint. Gemeint war, dass er die Reifenbindung damals gar nicht erst mit eingetragen hat, sie also gewissentlich ignoriert hat ;-)

Bringt es eigentlich was, wenn man den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 eines anderen Motorrades mitnimmt, welches identisch sein sollte, nur, dass es die 48 PS eingetragen hat? Damit der Tüffi mal sieht, dass das doch so eingetragen werden kann?

Verfasst: 12.06.2016, 10:57
von wernerz
Ne andere Eintragung bringt nichts. O-Ton Prüfer: Ich kann ja nicht Wissen, ob der andere Prüfer nicht einen Fehler gemacht hat.
Das sind so Aussagen nach dem Motto: Was ein Geisterfahrer! Hunderte.